Allgemeine Geschäftsbedingungen



Mehr Raum für Kinder gGmbH


BEDINGUNGEN FÜR DEN BESUCH UNSERER VERANSTALTUNG

  • § 1 Zutritt Jugendlicher
  • § 2 Künstlerische Freiheit
  • § 3 Haftung
  • § 4 Hausordnungen/Benutzungsordnungen
  • (1) Generelle Benutzungsregeln
  • (2) Regeln bei Veranstaltungen unter freiem Himmel (sog. Open-Air-Veranstaltungen)
  • (3) Besondere Regeln bei der Nutzung von Parkplätzen des Veranstalters oder von Parkplätzen, die von diesem zur Verfügung gestellt werden.
  • § 5 Einlassverweigerung und Veranstaltungsverweis aus wichtigem Grund
  • § 6 Absage der Veranstaltung
  • § 7 Verlegung der Veranstaltung aus wichtigem Grund
  • § 8 Programmänderungen
  • § 9 Informationspflichten
  • § 10 Gerichtsstand, anwendbares Recht

Weitere wichtige Hinweise der Mehr Raum für Kinder gemeinnützige GmbH

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber den nachfolgenden Benutzungsbedingungen für Veranstaltungen der Mehr Raum für Kinder gemeinnützige GmbH.
Diese gelten nur für die rechtliche Beziehung zwischen dem Erwerber der Eintrittskarte und der Mehr Raum für Kinder gemeinnützige GmbH (Veranstalter). Bei einer Weitergabe der Eintrittskarte haftet der Veräußerer für die Kenntniserlangung und das Anerkenntnis dieser AGB durch den Erwerber.
Diese AGB gelten außerdem nur für die Veranstaltung von Mehr Raum für Kinder gemeinnützige GmbH.

§ 1 Zutritt Jugendlicher

Es gelten die Regeln des Jugendschutzrechts.

§ 2 Künstlerische Freiheit

Die Mehr Raum für Kinder gemeinnützige GmbH hat weder Einfluss auf Inhalt noch Form der künstlerischen Gestaltung der Darbietungen.

§ 3 Haftung

  • (1) Die Mehr Raum für Kinder gemeinnützige GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen sofern sie oder einer ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Pflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  • (2) Bei Verletzung von anderen als in Abs.1 genannten Pflichten, haftet die Mehr Raum für Kinder gemeinnützige GmbH für sich und ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • (3) Wird eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne des Abs.1 fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Mehr Raum für Kinder gemeinnützige GmbH auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • (4) Soweit die Haftung gegenüber der Mehr Raum für Kinder gemeinnützige GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenshaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 4 Hausordnungen/Benutzungsordnungen

Mit dem Betreten des Tafelberg Geländes anerkennt der Erwerber die Haus- und Benutzungsordnungen der einzelnen Veranstaltunsstätten. Die Hausordnung unterliegt den Bestimmungen der Tafelberg Initiative e.V..
Darüber hinaus werden folgende Nutzungsregeln für Veranstaltungen anerkannt:

  • (1) Generelle Benutzungsregeln
    • a) Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist verboten. Hierzu zählen insbesondere Glasbehälter, Dosen, Plastikkanister, pyrotechnischen Gegenstände, Fackeln, Waffen, Laserpointer und sonstige in ihrer Art anlässlich eines Veranstaltungsbesuchs gefährlichen Gegenstände. Die Mitnahme von Tieren auf das Festivalgelände ist untersagt.
    • b) Das Mitführen von Medienaufzeichnungsgeräten kann eingeschränkt werden. Die Bekanntmachung erfolgt über Hinweisschilder.
    • c) Bei Zuwiderhandlung können die Gegenstände bis zum Ende der Veranstaltung gegen Quittung einbehalten werden. Die Verwahrung erfolgt auf Gefahr des Erwerbers.
    • d) Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Zur Kontrolle der Einhaltung des Mitführungsverbots nach Buchstaben a) und b), ist der Ordnungsdienst zu einer optischen und manuellen Überprüfung von Taschen, Kleidung sowie am Körper berechtigt.
    • e) Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen sind bei Veranstaltungen von Mehr Raum für Kinder gemeinnützige GmbH aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
    • f) Das Verbreiten von Werbung und Druckschriften ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist verboten. Der Verkauf von Waren ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters ist nicht gestattet.
    • g) Den Anweisungen des Ordnungspersonals in Ausübung des Hausrechts ist Folge zu leisten.
    • h) Für Rollstuhlfahrer stehen aus feuerpolizeilichen oder sonstigen Sicherheitsgründen ausgewiesene Rollstuhlstandplätze zur Verfügung. Rollstuhlfahrer erhalten nur in Begleitung Ihres Betreuers Zutritt. Rollstuhlfahrer haben bezüglich der Wahl ihres Stellplatzes den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
  • (2) Besondere Regeln bei Veranstaltungen unter freiem Himmel (sog. Open-Air-Veranstaltungen)
    • a) Es ist für Freiluftveranstaltungen angepasste Kleidung zu wählen und festes Schuhwerk zu tragen.
    • b) Es dürfen keine Getränke in geschlossenen festen Behältern mitgebracht werden. Das Mitbringen alkoholischer Fremdgetränke und -speisen ist generell untersagt.
    • c) Aus Sicherheitsgründen kann der Zutritt in bestimmte Stehplatzbereiche beschränkt werden. Ein generelles Zutrittsrecht besteht nicht.
  • (3) Besondere Regeln bei der Nutzung von Parkplätzen des Veranstalters oder von Parkplätzen, die von diesem zur Verfügung gestellt werden.
    • a) Es können gesonderte Nutzungsgebühren erhoben werden. Es kann eine gesonderte Nutzungsordnung bestehen. Mit Nutzung des Platzes gilt auch diese als anerkannt.
    • b) Die Nutzung des Platzes begründet weder eine Verwahrung noch eine Bewachung.
    • c) Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf dafür eingerichteten Parkplätzen während der offiziellen Öffnungszeiten erlaubt. Das Abstellen der Fahrzeuge hat so zu erfolgen, dass sowohl ein Ein- und Aussteigen als auch ein An- und Abfahren jederzeit für jedes Fahrzeug möglich ist. Rettungs- und Verkehrswege sind frei zu halten – bei Behinderungen kann das Fahrzeug auf Kosten des Halters umgestellt oder entfernt werden. Es gilt die StVO – die Verantwortung für das Befahren des Platzes obliegt allein dem Fahrer und es hat mit der üblichen Sorgfalt zu erfolgen, obwohl die Weisungen der Verkehrslenkungskräfte verbindlich sind.
    • d) Das Nächtigen innerhalb oder außerhalb von Fahrzeugen auf dem Parkplatz ist nicht gestattet. Camping, Zelten und Lagern sowie offenes Feuer ist nicht gestattet. Die Nutzung von Benzingeneratoren o. Ä. ist verboten. Der Platz ist sauber zu halten und es sind die dafür vorgesehenen Entsorgungseinrichtungen zu nutzen.

§ 5 Einlassverweigerung und Veranstaltungsverweis aus wichtigem Grund

Das Recht, den Einlass oder den Verbleib im Veranstaltungsbereich aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Auftreten des Besuchers die Annahme rechtfertigt, dass er nachdrücklich gegen die Regeln der Nutzungsordnung verstößt oder sein Einlass oder sein Verbleib die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung gefährdet.

§ 6 Absage der Veranstaltung

Eine Absage der Veranstaltung – gleich aus welchem Grund – ist für potenzielle Besucher kein Grund für das Klagen auf Schadensersatz.

§ 7 Verlegung der Veranstaltung aus wichtigem Grund

Die Mehr Raum für Kinder gemeinnützige GmbH behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn die Durchführung am geplanten Ort oder Termin auf Grund von Umständen, die die Mehr Raum für Kinder gemeinnützige GmbH nicht zu vertreten hat, wesentlich erschwert würde oder unmöglich wäre. Veränderungen werden generell auf der Website und über Facebook öffentlich gemacht – weitere Ansprüche wegen einer Verlegung oder Änderung sind insoweit ausgeschlossen, als dass die Veranstalterin die Änderungen nicht zu vertreten hat.

§ 8 Programmänderungen

Die Mehr Raum für Kinder gemeinnützige GmbH behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund ohne vorherige Ankündigung Teile des Programms zu ändern. Ein wichtiger Grund liegt namentlich vor, wenn ein Künstler sich verspätet oder erkrankt oder aus anderen Gründen, die Mehr Raum für Kinder gemeinnützige GmbH nicht zu vertreten hat, das Konzert absagt.

§ 9 Informationspflichten

Der Veranstalter hat umgehend und frühestmöglich über die Durchführung und Änderungen seiner Veranstaltungen zu informieren. Der Erwerber verpflichtet sich, sich regelmäßig über die Durchführung und Änderungen der Veranstaltung zu informieren.

§ 10 Gerichtsstand, anwendbares Recht

  • (1) Sofern der Erwerber Vollkaufmann ist, ist der Gerichtsstand Freiburg. Die Mehr Raum für Kinder gemeinnützige GmbH ist jedoch auch berechtigt, den Erwerber an seinem Wohnsitz zu verklagen.
  • (2) Hat der Erwerber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland, ist der Gerichtsstand in jedem Fall Freiburg. In diesem Fall wird ausschließlich deutsches Recht angewendet.

Weitere wichtige Hinweise der Mehr Raum für Kinder gemeinnützige GmbH

  • 1. Schützen Sie sich bei erhöhter Lautstärke vor Hör- und Gesundheitsschäden! Bei Veranstaltungen der Mehr Raum für Kinder gemeinnützige GmbH erhalten Sie im Eingangsbereich bzw. an der Kasse einen Gehörschutz.
  • 2. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutzen Sie unserer Umwelt zuliebe die öffentlichen Verkehrsmittel. 
  • 3. Achten Sie auf Ihre mitgebrachten Gegenstände. 

  • Mehr Raum für Kinder gemeinnützige GmbH
  • Markgrafenstraße 20
  • 79312 Emmendingen
  • Tel.: 07641/9627156
  • E-Mail: kontakt@mrfk.de